Über mich

Markus Ostermair

Meine berufliche Laufbahn begann 1997 mit einer Bankausbildung und führte über Banken und Kreditinstitute bis hin zum internationalen Kreditversicherer. Über 25 Jahre lang drehten sich die Fragestellungen um die immer wiederkehrenden Themen Bonität – Mittelverwendung – Risiko. Die Herausforderung, die finanzielle Situation von Menschen und Unternehmen realistisch einzuschätzen und daraus die richtigen Schlüsse zu ziehen, ist in jedem Einzelfall eine individuelle, zentrale Aufgabe. Diese Erfahrung nutze ich heute in der unabhängigen, honorarbasierten Beratung.

Markus Ostermair, Honorarberater, im Büro
Über 25 Jahre Erfahrung in Immobilien-, Bank- und Versicherungswesen
Werdegang

Ausbildung & Stationen

Qualifikation: Zertifizierter Finanzberater (Univ. Passau)

  • 1997–2002 – Ausbildung und berufsbegleitendes Studium (Bankkaufmann, Immobilienfachwirt VWA, Finanzökonom ebs)
  • 2000–2002 – Finanzierungs- und Immobilienberater für Denkmal- und Konversionsimmobilien bei einem regionalen Bauträgerkonsortium
  • 2003–2004 – Verkaufsdirektor, BHW Bausparkasse AG – erste Erfahrungen in Führung und Ausbildung, Vernetzung einzelner Kundenbedürfnisse im Trend der Allfinanzberatung der frühen 2000er Jahre
  • 2005–2018 – verschiedene Funktionen in Führung, Ausbildung und Beratung im genossenschaftlichen Finanzverbund – maßgeblich für ein umfassendes Verständnis der Zusammenhänge aller Assetklassen, Disziplinen und Abläufe innerhalb einer Bank
  • 2018–2025 – Atradius Kreditversicherung – Vertiefung des Verständnisses von Kreditportfolien bis hin zur Unternehmenssanierung
  • seit 2026 – Selbstständige, multidimensionale Honorarberatung, Honorarberatung Markus Ostermair
Zulassungen & Register

Rechtlicher Rahmen

Alle vier Zulassungen werden ausschließlich gegen Honorar ausgeübt, nie gegen Provision. Ausführliche Angaben zu Registrierungsnummern und Aufsichtsbehörden finden Sie im Impressum. Kurzüberblick:

  • Honorar-Finanzanlagenberater, § 34h GewO
  • Versicherungsberater (Honorarberatung), § 34d Abs. 2 GewO
  • Immobiliardarlehensberater (Honorarberatung), § 34i Abs. 5 GewO
  • Immobilienmakler/Darlehensvermittler, § 34c GewO
Bundesverband unabhängiger Honorarberater gemeinnütziger e.V. – Zertifiziertes Mitglied

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Im Erstgespräch klären wir, ob und wie die Honorarberatung zu Ihrem Anliegen passt.

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