Beratung, die ausschließlich Ihnen verpflichtet ist
Honorarberatung bedeutet: Sie zahlen für die Beratungsleistung – nicht für ein bestimmtes Produkt. Das schafft die Grundlage für Empfehlungen ohne Interessenkonflikt.
Kein Interessenkonflikt
Provisionsberatung wird in der Regel vom Anbieter des Produkts vergütet – etwa von einer Fondsgesellschaft, Bank oder einem Versicherer. Das kann die Empfehlung beeinflussen, selbst wenn es niemand beabsichtigt.
Als Honorarberater verzichte ich bewusst auf diese Vergütungsform – bei Finanzanlagen ebenso wie bei Versicherungen. Sie beauftragen mich direkt, und meine Empfehlung richtet sich ausschließlich nach Ihrer Situation.
Rechtliche Grundlage: Tätigkeit als Honorar-Finanzanlagenberater nach § 34h GewO sowie als Versicherungsberater nach § 34d Abs. 2 GewO (wirtschaftlich unabhängig, keine Provisionsannahme). Für Immobilien- und Darlehensvermittlung gelten die §§ 34c und 34i GewO. Details und Registernummern finden Sie im Impressum.
Provision im Vergleich zu Honorar
Vier Schritte zu einer fundierten Entscheidung
Erstgespräch
Kostenlos und unverbindlich. Wir klären Ihre Ausgangslage, Ihre Fragen und ob eine Zusammenarbeit passt.
Analyse
Sichtung bestehender Unterlagen zu Anlagen, Versicherungen, Immobilien und Krediten – Honorar wird vorab vereinbart.
Konzept & Empfehlung
Sie erhalten eine schriftliche, nachvollziehbare Empfehlung samt Begründung – produktunabhängig.
Umsetzung & Nachbetreuung
Auf Wunsch begleite ich die Umsetzung sowie die regelmäßige Überprüfung Ihrer Finanzplanung.
„Mein Honorar wird immer vorab besprochen – abhängig von Umfang und Komplexität Ihres Anliegens. Es gibt keine versteckten Kosten und keine Verpflichtung zum Abschluss."
Was die Beratung kostet
Vier Abrechnungsmodelle, je nach Umfang und Art des Anliegens – alle Preise netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, transparent in der Honorarübersicht.
Stundenhonorar
Persönliche Beratungszeit und die Zeit für Recherche und Ausarbeitung werden unterschiedlich abgerechnet – Recherche und Ausarbeitung günstiger als die eigentliche Beratung.
Projektpauschale
Für ein klar umrissenes Einzelkonzept (z. B. Versicherung, Finanzanlage) oder für eine ganzheitliche Finanzplanung über mehrere Themenfelder hinweg.
Modulhonorar
Einzelne Teilleistungen (z. B. Risikoanalyse, Portfolio-Check) separat abrechenbar – für punktuellen Bedarf ohne Gesamtkonzept.
Laufende Betreuung
Jährliche Betreuungspauschale für Privatkunden, monatliche Pauschale für Unternehmer – inklusive regelmäßiger Überprüfung.
Alle Preise, Modulhonorare und Details zur Abrechnung finden Sie in der vollständigen Honorarübersicht (PDF).
Verbindliche Grundlagen zum Nachlesen
Vor Beginn der Zusammenarbeit erhalten Sie diese Dokumente schriftlich – hier bereits zum Nachlesen.
Erstinformationen
Pflichtangaben nach VersVermV, FinVermV und ImmVermV zu allen drei Erlaubnissen.
PDF ansehenWiderrufsbelehrung
Ihr gesetzliches Widerrufsrecht als Verbraucher gemäß §§ 312g, 355 BGB.
PDF ansehenWiderrufsformular
Muster-Formular, falls Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen möchten.
PDF ansehenFragen zum Honorar?
Im Erstgespräch erläutere ich Ihnen gerne, wie sich das Honorar in Ihrem konkreten Fall zusammensetzt.
Erstgespräch anfragen